Prüfungszulassung

Die drei folgenden Kriterien müssen erfüllt werden, um zur Prüfung zugelassen zu werden: Für den Studiengang Computermathematik (Diplom) ist keine Prüfungszulassung erforderlich. Wir empfehlen allerdings dringend, aktiv am Übungsbetrieb teilzunehmen!

Für den Studiengang Technik-Kommunikation (M.A.) ist ein Leistungsnachweis zu erwerben. Hierzu ist zeitgleich zur Bachelorklausur eine Scheinklausur zu schreiben. Eine Prüfungszulassung zur Scheinklausur ist nicht erforderlich. Wir empfehlen allerdings dringend, aktiv am Übungsbetrieb teilzunehmen!