Prüfungszulassung
Die drei folgenden Kriterien müssen erfüllt werden, um zur Prüfung zugelassen zu werden:- x % der erzielbaren Punkte in den Übungsblättern 1 - 5 mit x ≥ 50
- y % der erzielbaren Punkte in den restlichen Übungsblättern mit y ≥ 50
- z % der erzielbaren Punkte in der
Präsenzübung am 01.06.2010 mit
- z ≥ 50 oder
- z ≥ 33 und z + y ≥ 100
Für den Studiengang Technik-Kommunikation (M.A.) ist ein Leistungsnachweis zu erwerben. Hierzu ist zeitgleich zur Bachelorklausur eine Scheinklausur zu schreiben. Eine Prüfungszulassung zur Scheinklausur ist nicht erforderlich. Wir empfehlen allerdings dringend, aktiv am Übungsbetrieb teilzunehmen!